Die Hundehalterhaftpflicht schützt den Halter von einem Hund vor Ansprüchen Dritter. Ansprüche Dritter können immer dann geltend gemacht werden, wenn der Hund einen Schaden verursacht hat.Genau hier greift die Hundehalterhaftpflicht ein. Sie ist dafür verantwortlich, dass solche Schäden bis zu einer gewissen Summe abgedeckt werden. …weiterlesen
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Donnerstag, 29. Oktober 2009, 13:23 Uhr |
Die Hundehalterhaftpflicht schützt den Halter von einem Hund vor Ansprüchen Dritter. Ansprüche Dritter können immer dann geltend gemacht werden, wenn der Hund einen Schaden verursacht hat.Genau hier greift die Hundehalterhaftpflicht ein. Sie ist dafür verantwortlich, dass solche Schäden bis zu einer gewissen Summe abgedeckt werden. …weiterlesen
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