Die Hundehalterhaftpflicht- Schutz für den Halter

Die Hundehalterhaftpflicht schützt den Halter von einem Hund vor Ansprüchen Dritter. Ansprüche Dritter können immer dann geltend gemacht werden, wenn der Hund einen Schaden verursacht hat.Genau hier greift die Hundehalterhaftpflicht ein. Sie ist dafür verantwortlich, dass solche Schäden bis zu einer gewissen Summe abgedeckt werden.

Die Summe, die bei einem Schaden von der Versicherung abgedeckt wird, wird bei Abschluss des Vertrages festgelegt. Genau nach dieser Versicherungssumme richten sich auch die monatlichen Beiträge für die Hundehalterhaftpflicht. Allerdings müssen nicht alle Hunde speziell durch die Hundehalterhaftpflicht versichert werden. Bei kleinen Hunden reicht eine normale Privathaftpflicht aus, denn diese Hunde sind in dieser Haftpflicht mit versichert. Auch wenn die Hundehalterhaftpflicht, anders als der Name es vermuten lässt, keine Pflichtversicherung ist, ist sie doch eine sinnvolle Versicherung für nahezu jeden Hundehalter. Denn es kann schnell passieren, dass ein strürmischer Hund etwas umstößt und somit kaputtmacht. Dann heisst es: Wer kommt für den Schaden auf? Ist man durch die Hundehalterhaftpflicht versichert, übernimmt diese den Schaden ohne jegliches Problem.

Eine Hundehalterhaftpflicht soll dem Halter des Hundes eine gewisse Sicherheit geben. Durch diese soll er aber nicht in Versuchung geraten den Hund unnötig aus den Augen zu lassen, denn durch einen aufmerksamen Blick lassen sich viele Gefahren bereits im Vorfeld beseitigen und so muss die Versicherung garnicht erst in Anspruch genommen werden.

Der Beitrag wurde am Donnerstag, den 29. Oktober 2009 um 13:23 Uhr veröffentlicht und wurde unter Allgemein abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. Du kannst einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf deiner Seite einrichten.
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